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Ziel eines Gespräches zur betrieblichen Eingliederung ist die Vermeidung einer Kündigung, und der Erhalt des Arbeitsplatzes. Daher sind der BEM-Prozess und die ggf. damit verbundene Rehabilitationsmaßnahmen sehr wirksame Alternativen zum Erhalt bzw. der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit sein. Es wird eine Kündigung vermieden, was zuletzt in der heutigen Zeit des Fachkräftemangel, ebenfalls Kosten einspart. Zudem handelt es sich um einen mitarbeiterorientierten und gesundheitsfördernden Baustein einer vitalen, modernen Führungs- und Unternehmenskultur.
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👩🎓 § 167 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch IX
„[In diesem Fall ist zu klären,] wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).“
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